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VwGH 23. 8. 2013, 2013/03/0081 (Waffenrecht)

VwGHWaffenrechtZfV 2014/412ZfV 2014, 276 Heft 2 v. 5.5.2014

WaffG 1996: § 22 Abs 2 idF vor BGBl I 2013/161 (Bedarf; der Betroffene muss glaubhaft machen, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaft besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann; hier: Rechtsanwalt als Strafverteidiger bzw Verfahrenshelfer)

VwGH 23. 8. 2013, 2013/03/0081

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