WaffG 1997: § 12 Abs 1 (Waffenverbot; Voraussetzungen)
§ 12 Abs 2 Z 1 (unverzügliche Sicherstellung bei Erlass eines Waffenverbotes)
§ 12 Abs 3 Z 1 (Verfall der sichergestellten Waffen und Munition mit Eintritt der Rechtskraft des Waffenverbotes; betrifft Waffen und Munition, bei denen die unverzügliche Sicherstellung auf dem im § 12 Abs 2 vorgesehenen administrativen Weg erfolgt ist; betrifft aber auch Waffen, bei denen eine unverzügliche Sicherstellung zum Zweck der gerichtlichen Strafverfolgung nach strafprozessualen Vorschriften vorgenommen wurde)