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VwGH 2. 8. 2013, 2013/21/0078 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2014/404ZfV 2014, 272 Heft 2 v. 5.5.2014

AVG: § 19 (Ladungsbescheid; aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtshaftbeschwerde; Verzicht auf angedrohte Sanktionen; nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses)

VwGH 2. 8. 2013, 2013/21/0078

Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen LadungsB liegt dann nicht mehr vor, wenn die belBeh ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem LadungsB angedrohten Sanktionen darstellt. Ein derartiger Verzicht kann auch implizit zum Ausdruck gebracht werden (VwGH 20. 12. 2007, 2007/21/0140 = ZfVB 2008/065, 1094; 20. 3. 2012, 2012/21/0016).

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