AVG: § 19 (Ladungsbescheid; aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtshaftbeschwerde; Verzicht auf angedrohte Sanktionen; nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses)
VwGH 2. 8. 2013, 2013/21/0078
Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen LadungsB liegt dann nicht mehr vor, wenn die belBeh ein Verhalten gesetzt hat, das einen Verzicht auf die in einem LadungsB angedrohten Sanktionen darstellt. Ein derartiger Verzicht kann auch implizit zum Ausdruck gebracht werden (VwGH 20. 12. 2007, 2007/21/0140 = ZfVB 2008/065, 1094; 20. 3. 2012, 2012/21/0016).