AVG: § 37 (Zweck des Ermittlungsverfahrens; Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes; bei Zweifeln, wem ein Antrag anzurechnen ist, muss Behörde sich von Amts wegen darüber Klarheit verschaffen; hier: Zurückweisung eines Antrages mangels Parteistellung; unklar, ob Antrag von GmbH oder deren Geschäftsführer stammt)
VwGH 26. 9. 2013, 2013/07/0103