AVG: § 38 Abs 2 (Vorfrage; Entscheidung einer für Hauptfragenentscheidung unabdingbaren Rechtsfrage mit Bindungswirkung für Verwaltungsbehörde)
WTBG: § 104 Abs 1 Z 1 (Widerruf der öffentlichen Bestellung; Wegfall einer allgemeinen Voraussetzung; Wegfall der besonderen Vertrauenswürdigkeit; strafrechtliche Verurteilung; Beurteilung, ob Wiederaufnahmeantrag im strafgerichtlichen Verfahren stattzugeben wäre, stellt keine Vorfrage dar)