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VwGH 11. 9. 2013, 2010/02/0094 (Verwaltungsstrafrecht)

VwGHVerwaltungsstrafrechtZfV 2014/385ZfV 2014, 267 Heft 2 v. 5.5.2014

VStG: § 49 Abs 2 (Strafverfügung; Verbot der reformatio in peius; fehlende Berücksichtigung durch Berufungsbehörde)

VwGH 11. 9. 2013, 2010/02/0094

Gemäß § 49 Abs 2 letzter Satz VStG darf in dem aufgrund eines Einspruches ergehenden Straferkenntnis keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung. Die belBeh hat das diese Bestimmung missachtende erstinstanzliche Straferkenntnis bestätigt. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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