VwGG: § 34 Abs 1 (Beschwerden; Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs; sukzessive Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte)
BSVG: § 148e Abs 2 (Feststellung einer Krankheit als Berufskrankheit durch den Versicherungsträger im Einzelfall; Erfordernis der Zustimmung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales; nur auf den Versicherungsträger bezogenes Zustimmungserfordernis)