VwGG: § 34 Abs 1 (Zurückweisung; mangelnde Beschwerdelegitimation; durch Konkurseröffnung wird Gemeinschuldner prozessunfähig; nur Masseverwalter kann Beschwerde an Höchstgerichte erheben)
AMFG: § 45a Abs 8 (Anspruch auf Verkürzung der in § 45a Abs 2 AMFG genannten Frist; Voraussetzungen; dieser Anspruch ist auch als Teil der Masse bei Konkurseröffnung zu betrachten)