OÖ StrG 1991: § 12 Abs 1 (Straßenverwaltung, Begriff; Herstellung und Erhaltung der ihr obliegenden Verkehrsflächen)
§ 12 Abs 2 (Verkehrsflächen des Landes, Verwaltung obliegt dem Land; Verkehrsflächen der Gemeinde, Verwaltung durch Gemeinde; Privatwirtschaftsverwaltung)