AlVG: § 49 (Kontrollmeldung; wirksame Vorschreibung eines Kontrolltermins ist erst ab dem Zeitpunkt zulässig, ab dem Leistungsbezug erfolgt)
VwGH 4. 9. 2013, 2012/08/0183
Nach der Rsp des VwGH hängt die Versagung des Anspruches auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung iSd § 49 Abs 2 AlVG von der wirksamen Vorschreibung einer Kontrollmeldung und diese wieder zumindest von der Möglichkeit einer Kenntnisnahme einerseits von dieser Vorschreibung, andererseits von der Belehrung über die mit der Nichteinhaltung des Kontrolltermins verbundenen Rechtsfolgen durch den Arbeitslosen ab (VwGH 4. 6. 2008, 2007/08/0165 = ZfV 2009/254).