BSVG: § 23 Abs 1 Z 3 (Beitragsgrundlage für land(forst)wirtschaftliches Nebengewerbe; Betrieb einer Biogaswärmeanlage)
§ 23 Abs 4b (Beitragsgrundlage für land(forst)wirtschaftliches Nebengewerbe; Begriff der "Einnahmen"; Anknüpfen auf die steuerrechtlichen Tatbestände; kein Abstellen auf Einkommen nach § 2 Abs 2 EStG; Heranziehung der im Einkommensteuerbescheid festgestellten Einkünfte nur nach entsprechendem Antrag des Versicherten)