AlVG: § 10 Abs 1 Z 1 (Arbeitslosengeld, Verlust des Anspruchs; Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Zumutbarkeit der zugewiesenen Tätigkeit auch im Falle der Anstellung bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen; Weigerung, ein Bewerbungsformular auszufüllen)
§ 10 Abs 3 (Nachsichtsgrund; überlange Verfahrensdauer stellt keinen Nachsichtsgrund dar)