HGG 2001 idF BGBl I 2009/135: § 6 Abs 4 (vorzeitiges Ende des Ausbildungsdienstes; Erstattungsbetrag bei Beendigung vor Ablauf des sechsten Monates)
§ 6 Abs 5 Z 2 (Entfall des Erstattungsbeitrages bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsdienstes wegen einer erfolgten Geburt nach § 38b Abs 5 WehrG 2001; gilt auch für Männer; keine Differenzierung nach der Dauer des bereits geleisteten Ausbildungsdienstes)