GewO 1994: § 14 Abs 1 (ausländische natürliche Person; Voraussetzung für Gewerbeausübung wie Inländer)
§ 88 Abs 1 (Gewerbeberechtigung; Entziehung; kein zulässiger Aufenthalt des Gewerbeberechtigten in Österreich mehr)
§ 363 Abs 1 Z 3 (Nichtigerklärung von Bescheiden und Löschung aus dem Gewerberegister; Nichtigkeitsgründe; unrichtige Beurteilung des Vorliegens der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen)