NAG idF BGBl I 2013/68: § 11 Abs 3 Z 8 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Erteilung im Hinblick auf Privat- und Familienleben; Berücksichtigung des Zeitpunktes, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren)