NAG idF BGBl I 2012/50: § 11 Abs 3 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Erteilung trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses sowie trotz Ermangelung einer Voraussetzung, wenn zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens geboten)