NAG idF BGBl I 2012/50: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Antragstellung im Ausland)
§ 21 Abs 3 (ausnahmsweise Inlandsantragstellung; begründeter Antrag; Voraussetzungen; Antragstellung nur bis Bescheiderlassung erster Instanz; Belehrung; "Einreichbestätigung" ohne Hinweis auf zeitliche Beschränkung ist nicht ausreichend)