FPG 2005: § 65 (Aufhebung und außer Kraft treten des Aufenthaltsverbotes oder des Rückkehrverbotes; Wegfall der Gründe, die zu seiner Erlassung geführt haben; rückwirkende Berücksichtigung des gesamten Verhaltens)
FPG 2005: § 65 (Aufhebung und außer Kraft treten des Aufenthaltsverbotes oder des Rückkehrverbotes; Wegfall der Gründe, die zu seiner Erlassung geführt haben; rückwirkende Berücksichtigung des gesamten Verhaltens)