FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung)
§ 66 Abs 2 (Eingriff in Privat- oder Familienleben; Interessenabwägung; Ausweisung; Ermessensentscheidung; familiäre Bindungen erst zum Zeitpunkt, da unsicherer Aufenthaltsstatus bekannt; wiederholte einschlägige strafrechtliche Delinquenz, teilweise nach Aufenthaltsverbot)