NAG idF BGBl I 2011/112: § 44 Abs 3 (Niederlassungsbewilligung - beschränkt zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art 8 MRK)
§ 44b Abs 1 Z 1 (Antrag auf Niederlassungsbewilligung - beschränkt; Zurückweisung wegen Vorliegens einer Ausweisung, wenn nicht eine Neubeurteilung des Sachverhalts im Hinblick auf maßgebliche Sachverhaltsänderungen erforderlich ist; keine maßgebliche Sachverhaltsänderung)