NAG idF BGBl I 2011/112: § 11 Abs 1 Z 3 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Erteilungshindernisse; durchsetzbare Ausweisung; keine nach aufhebendem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wegen ex tunc-Wirkung)
§ 11 Abs 3 (Erteilung trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses unter anderem gemäß Abs 1 Z 3, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens geboten ist)