NAG idF BGBl I 2011/38: § 11 Abs 2 Z 4 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; keine finanzielle Belastung einer Gebietskörperschaft)
§ 11 Abs 3 (ebenso; Erteilung trotz Vorliegens eines Erteilungshindernisses sowie trotz Ermangelung einer Voraussetzung, wenn zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens geboten; kein ausreichendes Vorbringen)