FPG: § 39 Abs 1 Z 1 und Abs 5 (Festnahme bei begründeter Annahme einer Verwaltungsübertretung; Sicherstellung der Anwesenheit des Fremden bei Verwaltungsstrafverfahren; Schreiben der rechtsfreundlichen Vertretung; Zeitpunkt der Einvernahme; Beiziehung eines Dolmetsch)
§ 120 (ebenso)