FPG: § 76 Abs 2a (Schubhaft; Zweifel an Minderjährigkeit; Angaben des Fremden; wahre Sachlage entscheidend)
VwGH 2. 8. 2013, 2011/21/0009
Der im bekämpften B unter Spruchpunkt II. getroffene Ausspruch, es lägen im Zeitpunkt der Bescheiderlassung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen nicht vor, gründet im Ergebnis darauf, dass zu Gunsten des Bf im Zweifel von seiner Minderjährigkeit auszugehen sei. In Anbetracht dessen wäre ungeachtet der Erfüllung des Schubhafttatbestandes nach § 76 Abs 2a Z 1 FPG mit gelinderen Mitteln das Auslangen zu finden, weil