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VwGH 23. 8. 2013, 2011/03/0131 (Eisenbahnwesen)

VwGHEisenbahnwesenZfV 2014/251ZfV 2014, 200 Heft 2 v. 5.5.2014

EisenbahnG idF BGBl I 2010/25: § 17 (Genehmigung für nicht-öffentliche Eisenbahnen)

§ 17b Abs 1 (beschränkt öffentlicher Verkehr; technische Ausstattung der Eisenbahn muss hinreichende Sicherheit bieten)

§ 29 Abs 1 (Auflassungsverpflichtung von dauernd betriebseingestellten Eisenbahnen bzw dauernd betriebseingestellten Teilen; diese Auflassung bringt auch eisenbahnrechtliche Baugenehmigung zum Erlöschen; keine dingliche Wirkung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung)

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