DVG: § 2 Abs 2 (oberste Verwaltungsbehörden, Zuständigkeit als Dienstbehörden erster Instanz für Beamte der Zentralstelle)
VwGG: § 28 Abs 3 (Säumnisbeschwerde, Inhalt, Bezeichnung der obersten Behörde; fälschliche Nennung des Bundesministeriums statt des Bundesministers)