Krnt GdPlG: § 5 Abs 1 (Flächen, die nicht Bauland oder Verkehrsfläche; Festlegung als Grünland; Grünland Erholungsfläche muss nicht in öffentlichem Eigentum stehen; Wohnhäusern zugeordnete Eigengärten im Bereich Grünland Erholungsfläche Park)
VwGH 21. 3. 2013, 2013/06/0024