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VwGH 21. 3. 2013, 2013/06/0024 (Baurecht, Raumordnung)

VwGHBaurecht, RaumordnungZfV 2014/226ZfV 2014, 188 Heft 2 v. 5.5.2014

Krnt GdPlG: § 5 Abs 1 (Flächen, die nicht Bauland oder Verkehrsfläche; Festlegung als Grünland; Grünland Erholungsfläche muss nicht in öffentlichem Eigentum stehen; Wohnhäusern zugeordnete Eigengärten im Bereich Grünland Erholungsfläche Park)

VwGH 21. 3. 2013, 2013/06/0024

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