Tir BauO: § 36 Abs 3 (vorübergehende Benützung von Nachbargrundstücken, Antrag, wenn Nachbar nach Information zwei Wochen vor der Maßnahme nicht ausdrücklich zustimmt; schriftlicher Bescheid über die Zulässigkeit; Information kein Erfordernis für die Zulässigkeit)
VwGH 16. 5. 2013, 2011/06/0150