Wr BauO: § 62a Abs 3 (bewilligungsfreies Bauvorhaben, Einhaltung der Bauvorschriften; Pergola auf bewilligungspflichtigem Gebäude; nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens)
§ 75 Abs 4 lit a (Gebäude an Baulinie, Straßenfluchtlinie, zulässige Gebäudehöhe, Bauklasse I und II; das um 2 m vergrößerte Ausmaß des Abstandes dieser Fluchtlinien; kein subjektives Recht des Nachbarn)