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VwGH 23. 7. 2013, 2010/05/0061 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/217ZfV 2014, 184 Heft 2 v. 5.5.2014

Wr BauO: § 13 Abs 2 (bewilligungspflichtige Veränderung von Bauplätzen)

§ 16 Abs 1 (Abteilungsvorhaben, Einhaltung der Bestimmungen des Bebauungsplanes; nicht bebaubare Restflächen, Ergänzungsflächen; Verpflichtung zur Einbeziehung, Ausnahmen; auch spätere Integration bereits vorhandener Ergänzungsflächen möglich; Einbeziehung von bereits bestehenden Ergänzungsflächen anlässlich der Schaffung von Bauplätzen)

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