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VwGH 26. 9. 2013, 2013/11/0116 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

VwGHArbeitsrecht und ArbeiterschutzZfV 2014/216ZfV 2014, 183 Heft 2 v. 5.5.2014

AZG idF BGBl I 2007/61: § 1 Abs 2 Z 8 (Geltungsbereich; ausgenommen sind leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind; diese müssen wesentliche Teilbereiche eines Betriebes eigenverantwortlich leiten; sie heben sich aufgrund ihrer einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft heraus; Einteilung der eigenen Arbeitszeit; überdurchschnittlich hohes Gehalt)

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