ASchG: § 2 Abs 3 (Arbeitsstätten, Begriff, Baustellen, Definition, zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustelle)
§ 3 Abs 1 (allgemeine Pflichten der Arbeitgeber; Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer; Verpflichtung auch auf "auswärtigen Baustellen")