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VwGH 24. 7. 2013, 2010/11/0140 (Zivildienst)

VwGHZivildienstZfV 2014/181ZfV 2014, 137 Heft 1 v. 11.3.2014

ZDG idF BGBl I 2009/5: § 13 Abs 1 Z 2 (Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes auf Antrag des Zivildienstpflichtigen, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; hier: Bf hat einjährige gewährte Befreiung nicht genützt um Verbindlichkeiten abzudecken und Ableistung des Zivildienstes zu ermöglichen)

VwGH 24. 7. 2013, 2010/11/0140

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