VwGG: § 21 Abs 1 (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Parteien; die durch den Erfolg der Anfechtung in ihren Rechten Berührten, Mitbeteiligte; Bauwerber im Verfahren über eine Nachbarbeschwerde; Veräußerung des Baugrundstücks führt nicht automatisch zu Parteienwechsel; kein Bauwerberwechsel angezeigt)
VwGH 28. 5. 2013, 2012/05/0120 bis 0122