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VwGH 25. 6. 2013, 2013/08/0036 (Sozialversicherung)

VwGHSozialversicherungZfV 2014/107ZfV 2014, 103 Heft 1 v. 11.3.2014

ASVG: § 68 Abs 1 (Verjährung der Beiträge; Feststellungsverjährung; drei Jahre ab Tag der Fälligkeit; Unterbrechung durch jede zum Zwecke der Feststellung getroffene Maßnahme, die dem Zahlungspflichtigen zur Kenntnis kommt; Hemmung, solange Verfahren über Bestehen der Pflichtversicherung oder Zahlungsverpflichtung anhängig ist; Andauern der Unterbrechung, solange Streit über Bestehen der Zahlungsverpflichtung besteht, einschließlich der Erledigung eines allfälligen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens)

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