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VwGH 20. 3. 2013, 2012/01/0054 (Personenstandswesen)

VwGHPersonenstandswesenZfV 2014/92ZfV 2014, 93 Heft 1 v. 11.3.2014

NÄG: § 1 Abs 1 Z 1 (Antrag auf Namensänderung; Bewilligung; vorliegender Grund im Sinn des § 2, kein Versagungsgrund vorliegend; Namensänderung betrifft einen österreichischen Staatsbürger)

§ 2 Abs 1 Z 9 (Voraussetzungen der Bewilligung; minderjähriger Antragsteller, Familiennamen der Person, der die Obsorge für ihn zukommt)

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