GlücksspielG: § 52 Abs 1 Z 1 (Übertretung, ua Zugänglichmachen verbotener Ausspielungen; Bestrafung und Strafbemessung wegen jedes einzelnen im Lokal aufgestellten Gerätes)
VwGH 20. 9. 2013, 2013/17/0305
Nach VwGH 25. 9. 2012, 2012/17/0040, kann der belBeh [UVS in Tir] nicht entgegen getreten werden, wenn sie den Bf wegen des Zugänglichmachens eines jeden der im Lokal aufgestellten Geräte [gem § 52 Abs 1 Z 1 GSpG] bestraft hat.