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VwGH 20. 9. 2013, 2013/17/0305 (Monopole)

VwGHMonopoleZfV 2014/87ZfV 2014, 92 Heft 1 v. 11.3.2014

GlücksspielG: § 52 Abs 1 Z 1 (Übertretung, ua Zugänglichmachen verbotener Ausspielungen; Bestrafung und Strafbemessung wegen jedes einzelnen im Lokal aufgestellten Gerätes)

VwGH 20. 9. 2013, 2013/17/0305

Nach VwGH 25. 9. 2012, 2012/17/0040, kann der belBeh [UVS in Tir] nicht entgegen getreten werden, wenn sie den Bf wegen des Zugänglichmachens eines jeden der im Lokal aufgestellten Geräte [gem § 52 Abs 1 Z 1 GSpG] bestraft hat.

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