KFG: § 26 Abs 1 Z 6 (Warnleuchten mit gelbrotem Licht; Anbringen ohne Bewilligung; keine Zulässigkeit eines darauf gestützten Strafausspruches)
VwGH 21. 6. 2013, 2013/02/0049
Im Instanzenzug hat die belBeh den Bf für schuldig erachtet, er habe als Zulassungsbesitzer eines Kfz nicht dafür gesorgt, dass dieses den Vorschriften des KFG und den aufgrund des KFG erlassenen Verordnungen entspreche, da er andere als die im § 14 Abs 1 bis 7 KFG, in den §§ 15 und 17 bis 19 KFG und in den Abs 1 bis 3 des § 20 KFG angeführten Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder andere Lichtfarben ohne Bewilligung des Landeshauptmannes an dem Kfz angebracht habe, indem er zusätzliche Leuchten auf dem Dach des Kfz montiert habe, die blaues und gelbrotes Licht ausstrahlen würden.