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VwGH 28. 5. 2013, 2013/05/0048 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2014/34ZfV 2014, 66 Heft 1 v. 11.3.2014

NÖ BauO: § 35 (Abbruchauftrag, dingliche Wirkung; Wechsel im Grundeigentum während des laufenden Verfahrens; Eintritt des neuen Grundeigentümers in das Verfahren)

VwGH 28. 5. 2013, 2013/05/0048

Bei einem Abbruchauftrag handelt es sich um einen Bescheid mit "dinglicher Wirkung" (VwGH 6. Juli 2010, 2009/05/0004, vgl auch § 9 BauO), was sinngem für das Verfahren zur Erlassung eines solchen Auftrages gilt. In einem solchen Verfahren tritt der Erwerber des Grundstückes (hier: die Erwerber des Grundstückes mit dem Gebäude) in das laufende Verfahren ein (Pallitsch/Pallitsch/Kleewein, NÖ Baurecht 8, 209).

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