ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum Werkvertrag; Fitnesstrainer; kein ge-
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nerelles Vertretungsrecht; kein sanktionsloses Ablehnungsrecht im engeren Sinn)
ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum Werkvertrag; Fitnesstrainer; kein ge-
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nerelles Vertretungsrecht; kein sanktionsloses Ablehnungsrecht im engeren Sinn)