vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GZ 25/11-BK/13 vom 2. 7. 2013 (VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

BerufungskommissionVERSETZUNGENZfV 2013/1377ZfV 2013, 875 Heft 5 v. 6.11.2013

AVG: § 66 Abs 4 (Berufungsbehörde, Entscheidung in der Sache, Zurückweisung durch Erstinstanz, unklarer Antrag)

GZ 25/11-BK/13 vom 2. 7. 2013

Im Fall einer Berufung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag zurückgewiesen wurde, ist "Sache" iSd § 66 Abs 4 AVG und Gegenstand des Berufungsverfahrens nur die Frage, ob dem ASt von der unterinstanzlichen Beh zu Recht eine Sachentscheidung verweigert wurde. Eine inhaltliche Entscheidung über die Anträge oder die vom BW nun in der Berufung beantragte Feststellung ginge daher über die Sache des Berufungsverfahrens hinaus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!