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VwGH 19. 3. 2013, 2013/03/0014 (Waffenrecht)

VwGHWaffenrechtZfV 2013/1324ZfV 2013, 847 Heft 5 v. 6.11.2013

WaffG 1996 idF vor BGBl I 2012/155: § 22 Abs 1 (Rechtfertigung und Bedarf; Betroffener muss glaubhaft machen, dass er besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann; Schusswaffe muss geradezu erforderlich sein; hier: Inkassotätigkeit; Rückholung von Leasinggegenständen)

VwGH 19. 3. 2013, 2013/03/0014

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