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VfGH 3. 12. 2012, B 990/12 (Verfassungsrecht)

VfGHVerfassungsrechtZfV 2013/1120ZfV 2013, 712 Heft 4 v. 29.8.2013

Nö GdO: § 16 Abs 1 (Gemeindemitglieder, die in einer Gemeinde des Landes NÖ zum Gemeinderat Wahlberechtigten)

§ 16 Abs 2 (ebenso; Initiativrecht; Verlangen, dass Aufgaben besorgt oder Maßnahmen getroffen werden, soweit sie im Interesse der Gemeinde oder einzelner Ortsteile liegen; Ausnahmen; Angelegenheiten, die Auswirkung auf Abgaben haben)

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