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VfGH 9. 10. 2012, V 29/12 (Baurecht, Raumordnung)

VfGHBaurecht, RaumordnungZfV 2013/1075ZfV 2013, 692 Heft 4 v. 29.8.2013

Tir ROG 1997: § 27 Abs 1 (Aufgaben der örtlichen Raumordnung; geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde)

§ 27 Abs 2 (Ziele der örtlichen Raumordnung; Erhaltung und Entwicklung des Siedlungsraumes und die Verhinderung der Zersiedelung)

§ 31 (örtliches Entwicklungskonzept, Inhalt; grundsätzliche Festlegungen über die geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde; widersprüchliche Anordnungen keine grundsätzlichen Festlegungen)

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