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VwGH 22. 1. 2013, 2009/11/0228 (Zivil- und Strafrechtswesen)

VwGHZivil- und StrafrechtswesenZfV 2013/1068ZfV 2013, 689 Heft 4 v. 29.8.2013

VerbrechensopferG idF BGBl I 2005/48: § 1 Abs 1 Z 1 (Anspruchsvoraussetzungen; wenn mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sie eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung durch eine mit einer mehr als sechsmonatigen Freiheitsstrafe bedrohte rechtswidrige und vorsätzliche Handlung erlitten haben; hier: Behörde hat eigene Beweisaufnahme unterlassen)

VwGH 22. 1. 2013, 2009/11/0228

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