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VwGH 28. 2. 2013, 2010/07/0012 (Wasserrecht)

VwGHWasserrechtZfV 2013/1063ZfV 2013, 686 Heft 4 v. 29.8.2013

WRG 1959: § 105 Abs 1 lit b (öffentliche Interessen; wenn ua keine erhebliche Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer zu besorgen ist)

§ 138 Abs 1 (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; wasserpolizeilicher Auftrag; das öffentliche Interesse muss Beseitigung der eigenmächtig vorgenommenen Neuerung erfordern oder der Betroffene sie verlangen; allfälliges Bewilligungsersuchen des Verpflichteten bildet keine Vorfrage)

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