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VwGH 18. 10. 2012, 2012/06/0102, 2012/06/0112 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/1051ZfV 2013, 681 Heft 4 v. 29.8.2013

AVG: § 14 Abs 1 (Niederschrift über Verhandlung, Weglassung alles nicht zur Sache Gehörigen; Abfassung so, dass Inhalt der Verhandlung richtig und verständlich wiedergegeben; Bestreitung der Richtigkeit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Protokollierung eines Übereinkommens zwischen den Parteien in Verfahren nach Tir Straßengesetz; Übereinkommen zwischen betroffenen Grundeigentümern und der Landesstraßenverwaltung über den Erwerb von Grundflächen; mangels Bedeutung im Straßenbaubewilligungsverfahren keine Relevanz für dieses Verfahren, keine Notwendigkeit der Protokollierung in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung; Übereinkommen oder Mitwirkung des Verhandlungsleiters nicht im Materiengesetz vorgesehen, daher auch keine Notwendigkeit, bei dennoch vorgenommener Aufnahme in die Niederschrift diesbezüglich Beweis betreffend die Richtigkeit der Protokollierung zu erheben)

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