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VwGH 3. 7. 2012, 2011/10/0134 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2013/980ZfV 2013, 648 Heft 4 v. 29.8.2013

Stmk MindestsicherungsG 2011: § 6 Abs 2 (Einsatz der eigenen Mittel; als Einkommen gelten alle zufließenden Einkünfte außer den in Z 1 bis 3 taxativ angeführten Einkünften; unter diesen Ausnahmen befindet sich die Wohnbeihilfe nicht; Einkommensbegriff des EStG und Einkommensberechnung nach Stmk WohnbauförderungsG nicht maßgebend)

VwGH 3. 7. 2012, 2011/10/0134

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