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VwGH 20. 2. 2013, 2013/11/0013 (Kraftfahrwesen)

VwGHKraftfahrwesenZfV 2013/963ZfV 2013, 638 Heft 4 v. 29.8.2013

FSG idF BGBl I 2011/61: § 30 Abs 3 (Folgen des Entziehungsverfahrens für Besitzer ausländischer Lenkberechtigung; Entziehung der Lenkberechtigung eines anderen EWR-Staates, wenn eine Person mit Wohnsitz in Österreich eine solche Lenkberechtigung zu einem Zeitpunkt erlangt hat, in dem in Österreich bereits die Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen war; diesfalls ist die Entziehung bis zu jenem Zeitpunkt zu entziehen, zu dem die bereits angeordnete Entziehungsdauer endet)

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