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AsylGH 21. 1. 2013, B4 418801-3/2013 (Asylwesen)

AsylGHAsylwesenZfV 2013/829ZfV 2013, 565 Heft 4 v. 29.8.2013

AVG: § 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht; Antrag auf internationalen Schutz, Devolutionsantrag, AsylGH, Säumnis, Abweisung, wenn die Verzögerung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Behörde zurückzuführen ist; keines, zügige Verfahrensführung ohne unnötigen Aufschub; erforderliche Kontaktaufnahme im Wege österreichischer Vertretungsbehörden mit ausländischen Behörden zur Auskunftserteilung, anderer Maßstab als zB bei Urgenzen gegenüber von der Behörde selbst bestellten Sachverständigen)

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